Planung - Einreichung - Benützungsbewilligung

Für die Errichtung eines Bauwerkes, aber auch für die niveaumäßige Veränderung eines Grundstückes, ist eine Planung nötig. Diese beinhaltet nicht nur die flächenmäßige und räumliche Darstellung, sondern sie muss auch auf die örtlichen und äußeren Gegebenheiten Rücksicht nehmen.
Planungskosten sind im Kaufpreis enthalten und können nur bei Mehrfachplanung auf Wunsch des Käufers auch separat in Rechnung gestellt werden, wenn ein eigener Planungsauftrag gegeben wird.
Der Lage eines Gebäudes auf einem Grundstück sind oft bedeutende Grenzen gesetzt. Flucht- und Begrenzungslinien, Bauabstände, aber auch Höhenlagen werden von den Behörden vorgeschrieben.
Daher soll vor einer Planung bei der Gemeinde um die Bekanntgabe der Fluchtlinien und Höhenlagen eingereicht werden. Mit diesem Bescheid werden auch die Höhenlagen eines Ortskanals und dergleichen angegeben.
Diese Angaben können manches Mal so einschneidend sein, dass eine gewünschte Verbauung oder Bauform gar nicht mehr ausgeführt werden kann. Der Wert eines Hauses und die Nutzungsqualität sind aber weitestgehend von der Qualität der Planung abhängig.
Das wirkliche Können eines Planers liegt nicht nur in der gekonnten Fassadengestaltung, sondern vor allem in der Grundrissplanung. Hier kommt primär die "Wohnqualität" zum Tragen und diese sollte bei einem Wohnhaus an vorderster Stelle liegen.
- Es steht fest, dass ein guter Grundriss immer zu einer guten Fassadengestaltung führt, selten aber umgekehrt.
- Einen guten Grundriss zu machen, erfordert jedoch ein hohes Können, und das haben meist nur erfahrene Architekten und Baumeister.


